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Besprechung mit Anwalt

Strafbefreiende Selbstanzeige

Die strafbefreiende Selbstanzeige ermöglicht die vollständige Korrektur unrichtiger oder unvollständiger Steuerangaben und kann – bei richtiger Umsetzung – zur vollständigen Strafbefreiung führen.

 

Sie gehört zu den anspruchsvollsten Bereichen des Steuerstrafrechts und verlangt eine lückenlose Darstellung der steuerlichen Verhältnisse sowie eine präzise rechtliche Einordnung.

 

Fehler oder Auslassungen können dazu führen, dass die Strafbefreiung versagt wird. Daher ist eine professionelle Vorbereitung unerlässlich.

Eine Selbstanzeige dient nicht nur dazu, frühere Fehler zu korrigieren, sondern schafft zugleich klare und geordnete steuerliche Verhältnisse für die Zukunft.

 

Wir begleiten Sie diskret und strukturiert durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass alle Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige erfüllt sind.

Unser 3-Schritte-System für eine rechtssichere Selbstanzeige

1. Analyse der Ausgangslage und Prüfung der Voraussetzungen

Zu Beginn prüfen wir, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige überhaupt noch möglich ist und welche Zeiträume, Steuerarten und Sachverhalte erfasst werden müssen. Dazu gehört die vollständige Sichtung und Einordnung aller relevanten Unterlagen sowie die Bewertung, ob Ausschlussgründe vorliegen könnten. Ziel ist eine genaue und vollständige Erfassung des gesamten steuerstrafrechtlich relevanten Sachverhalts.

2. Vollständige Aufbereitung und Erstellung aller notwendigen Erklärungen

Im nächsten Schritt erstellen wir die erforderlichen Erklärungen, Berichtigungen und ergänzenden Unterlagen vollständig und nachvollziehbar. Die korrekte und lückenlose Darstellung ist entscheidend: Nur wenn alle steuerlich relevanten Angaben berichtigt oder nachgeholt werden, kann eine strafbefreiende Wirkung eintreten. Wir formulieren die Selbstanzeige rechtlich präzise, stimmen die Darstellung des Sachverhalts sorgfältig ab und stellen sicher, dass alle Fristen eingehalten werden.

3. Einreichung, Kommunikation mit der Finanzverwaltung und Begleitung bis zum Abschluss

Nach Fertigstellung übermitteln wir die Selbstanzeige an die zuständige Behörde und übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Finanzamt oder – soweit erforderlich – der Steuerfahndung. Wir begleiten das anschließende Festsetzungs- und Ermittlungsverfahren, klären Rückfragen, überwachen Fristen und unterstützen bei der fristgerechten Zahlung der nachzuzahlenden Steuern und Zinsen. Ziel ist ein geordnetes Verfahren, das die strafbefreiende Wirkung sicherstellt.

Wann eine Selbstanzeige sinnvoll ist

Eine Selbstanzeige kommt insbesondere dann in Betracht, wenn steuerlich relevante Einkünfte oder Vorgänge nicht vollständig erklärt wurden oder wenn im Rahmen einer Prüfung Unsicherheiten bestehen. Sie kann sowohl bei einmaligen Versäumnissen als auch bei länger zurückliegenden Fehlern ein wirksames Mittel sein, um strafrechtliche Risiken zu minimieren und bestehende Unklarheiten zu bereinigen.

Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige

Damit eine Selbstanzeige strafbefreiend wirkt, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Entscheidend ist die vollständige Berichtigung aller steuerlich relevanten Angaben für sämtliche noch nicht verjährten Zeiträume einer Steuerart. Zudem muss die Zahlung der festgesetzten Steuern und Hinterziehungszinsen innerhalb der gesetzten Frist erfolgen. Ebenso darf kein sogenannter Sperrgrund vorliegen, etwa wenn bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde oder eine Außenprüfung angekündigt ist.

Wir prüfen diese Voraussetzungen sorgfältig und stellen sicher, dass die Anzeige inhaltlich vollständig und rechtlich tragfähig ist.

Folgen der Selbstanzeige

Ist die Selbstanzeige wirksam, tritt keine strafrechtliche Verfolgung wegen Steuerhinterziehung ein. Bei besonders hohen Hinterziehungsbeträgen kann zusätzlich ein gesetzlicher Zuschlag erforderlich werden, um dennoch Straffreiheit zu erreichen. Unabhängig davon sind außerstrafrechtliche Folgen – etwa berufliche Konsequenzen – im Einzelfall weiterhin möglich. Wir beraten Sie dazu umfassend und klären, welche Auswirkungen im konkreten Fall zu erwarten sind.

Kosten einer Selbstanzeige

Die finanziellen Folgen einer Selbstanzeige ergeben sich im Wesentlichen aus den nachzuzahlenden Steuern, den Hinterziehungszinsen und den Kosten für die professionelle Bearbeitung der Anzeige.

 

Wir besprechen die voraussichtlichen Kosten transparent und entwickeln eine Vorgehensweise, die sowohl rechtlich sicher als auch wirtschaftlich nachvollziehbar ist.

Warum eine Selbstanzeige nicht ohne anwaltliche Unterstützung erfolgen sollte

Eine Selbstanzeige folgt dem „Alles-oder-Nichts-Prinzip“: Jede Unvollständigkeit kann zur Unwirksamkeit führen.

 

Da häufig wenig Zeit bleibt und zahlreiche formale sowie inhaltliche Details zu beachten sind, ist eine fachkundige Begleitung unverzichtbar.

 

Die rechtliche Bewertung, die korrekte Zuordnung der steuerlichen Vorgänge und die vollständige Abdeckung aller Zeiträume erfordern Erfahrung im Steuerstrafrecht.

Wir stellen sicher, dass Ihre Selbstanzeige sorgfältig vorbereitet, vollständig erklärt und rechtssicher eingereicht wird – diskret, zügig und konsequent.

Kontakt aufnehmen

Wir freuen uns über eine mögliche Zusammenarbeit.

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