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Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht befasst sich mit Sachverhalten, bei denen Unklarheiten, Unstimmigkeiten oder unvollständige Angaben steuerlich relevant werden können. Bereits der Verdacht auf unzutreffende Steuerangaben kann dazu führen, dass ein steuerstrafrechtlicher Prüfungs- oder Ermittlungsbedarf entsteht.

 

Eine sorgfältige juristische Einordnung des Sachverhalts ist daher entscheidend, um die steuerlichen und strafrechtlichen Risiken zutreffend zu bewerten und angemessen zu reagieren.

Wir begleiten Mandanten in sämtlichen Phasen steuerstrafrechtlicher Verfahren – von der ersten Kontaktaufnahme durch das Finanzamt oder die Steuerfahndung bis zur abschließenden Entscheidung.

 

Dazu gehören die Prüfung der Ausgangslage, die strukturierte Aufbereitung der relevanten Unterlagen sowie die rechtliche Bewertung des zugrunde liegenden Sachverhalts. Durch eine klare und nachvollziehbare Darstellung lassen sich viele Verfahren sachlich steuern und unnötige Eskalationen vermeiden.

Kommt es zu einem förmlichen Ermittlungsverfahren, vertreten wir Ihre Interessen gegenüber Finanzamt, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft. Wir prüfen die erhobenen Vorwürfe, bereiten Stellungnahmen vor und stimmen das weitere Vorgehen eng mit Ihnen ab. Auch im Bereich der Selbstanzeige übernehmen wir die vollständige juristische und steuerliche Vorbereitung, um eine rechtssichere und vollständige Berichtigung der Angaben zu gewährleisten.

Ziel unserer Tätigkeit im Steuerstrafrecht ist eine rechtlich belastbare, transparente und sachgerechte Lösung, die den tatsächlichen Verhältnissen entspricht und das Risiko strafrechtlicher Konsequenzen minimiert.

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Wir freuen uns über eine mögliche Zusammenarbeit.

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