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Gerichtssaal

Finanzgerichtsverfahren

Wenn ein Einspruch nicht zum gewünschten Ergebnis führt, besteht die Möglichkeit, die Steuerfestsetzung durch das Finanzgericht überprüfen zu lassen. Das finanzgerichtliche Verfahren bietet eine unabhängige Kontrolle, bei der sowohl die tatsächlichen Grundlagen als auch die rechtliche Bewertung eines Steuerbescheids vollständig neu betrachtet werden.

 

Entscheidend ist eine präzise Darstellung des Sachverhalts und eine klare juristische Argumentation.

Wir übernehmen die vollständige Vertretung im finanzgerichtlichen Verfahren – von der Klageeinreichung über die Erstellung der Schriftsätze bis zur mündlichen Verhandlung.

 

Dabei bereiten wir alle relevanten Unterlagen strukturiert auf, erläutern die steuerlichen Hintergründe und stimmen die rechtlichen Argumente sorgfältig ab. Auch im Austausch mit dem Gericht, etwa bei Rückfragen oder Hinweisen, sorgen wir für eine konsistente und fachlich fundierte Darstellung Ihres Standpunkts.

Ein Gang zum Finanzgericht ist insbesondere dann sinnvoll, wenn grundlegende Auslegungsfragen bestehen, die steuerliche Einordnung einzelner Vorgänge strittig ist oder die Höhe bestimmter Einkünfte, Betriebsausgaben oder Werbungskosten anders bewertet wurde.

 

Auch Schätzungen oder formale Fragen können Gegenstand eines finanzgerichtlichen Verfahrens sein.

Ziel ist eine rechtssichere, nachvollziehbare und sachgerechte Steuerfestsetzung. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren und sorgen dafür, dass Ihre Interessen klar, strukturiert und überzeugend vertreten werden.

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