
Einkommensteuerrecht
Das Einkommensteuerrecht betrifft sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige, Vermieter und Kapitalanleger. Häufig entstehen Fragen zur steuerlichen Einordnung bestimmter Einnahmen und Ausgaben, zu Freibeträgen oder zur Anerkennung einzelner Kosten.
Ebenso kann es zu Abweichungen zwischen der abgegebenen Steuererklärung und dem späteren Steuerbescheid kommen. Eine präzise Prüfung und eine klare steuerliche Darstellung sind daher von zentraler Bedeutung.
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Einkommensteuer – von der Erstellung oder Korrektur der Steuererklärung bis hin zur Klärung strittiger Punkte gegenüber dem Finanzamt. Dazu gehören die Bewertung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, selbstständiger Tätigkeit oder Vermietung, die richtige Einordnung von privaten und beruflichen Aufwendungen sowie die steuerliche Behandlung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.
Besonders häufig entstehen Streitigkeiten bei Werbungskosten, Fahrten zur Arbeitsstätte, Fortbildungskosten, Arbeitszimmern oder der Nutzung von digitalen Arbeitsmitteln. Hier kommt es auf eine klare Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse und eine nachvollziehbare Begründung an.
Wir bereiten die relevanten Angaben vollständig auf und sorgen dafür, dass diese steuerlich korrekt eingeordnet werden.
Auch bei erhaltenen Steuerbescheiden prüfen wir, ob alle Angaben zutreffend berücksichtigt wurden. Wenn Abweichungen bestehen, erläutern wir die Hintergründe und vertreten Ihre Interessen im Rahmen eines Änderungsantrags oder Einspruchs. Ziel ist eine sachgerechte, rechtssichere und den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Steuerfestsetzung.
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