top of page
Cashier

Umsatzsteuerrecht

Das Umsatzsteuerrecht gehört zu den komplexesten Bereichen des Steuerrechts und ist sowohl für Unternehmen als auch für Selbstständige und Freiberufler von zentraler Bedeutung.

 

Bereits kleine Unklarheiten bei der Beurteilung von Umsätzen, Vorsteuerabzügen oder Rechnungsanforderungen können zu erheblichen Abweichungen führen.

 

Besonders bei grenzüberschreitenden Leistungen, digitalen Angeboten oder dem Reverse-Charge-Verfahren entstehen häufig Fragen, die eine präzise steuerliche Einordnung erfordern.

Wir unterstützen Sie in allen umsatzsteuerlichen Fragestellungen – von der laufenden Deklaration bis zur Klärung strittiger Punkte gegenüber dem Finanzamt. Dazu gehört die Prüfung, ob Umsätze steuerpflichtig oder steuerfrei sind, ob der Vorsteuerabzug vollständig möglich ist und wie Rechnungen rechtssicher auszustellen sind.

 

Auch bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, Leistungen an ausländische Kunden, der Anwendung von Steuersätzen oder der umsatzsteuerlichen Behandlung von Online-Dienstleistungen sorgen wir für eine klare und korrekte Umsetzung.

Kommt es zu Abweichungen im Steuerbescheid oder zu Rückfragen des Finanzamts, bereiten wir die notwendigen Erläuterungen und Nachweise vollständig auf. Streitpunkte entstehen häufig bei Vorsteuerabzügen, bei der Abgrenzung zwischen privaten und unternehmerischen Leistungen oder bei der Dokumentation grenzüberschreitender Vorgänge.

 

Wir stellen die maßgeblichen Sachverhalte schlüssig dar und vertreten Ihre Position im Rahmen eines Änderungsantrags oder Einspruchs.

Auch im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen oder Umsatzsteuer-Sonderprüfungen übernehmen wir die fachliche Begleitung.

 

Ziel ist stets eine korrekte, nachvollziehbare und rechtssichere umsatzsteuerliche Behandlung – sowohl für die laufende Steuerpraxis als auch für strittige Einzelfälle.

Kontakt aufnehmen

Wir freuen uns über eine mögliche Zusammenarbeit.

Danke für die Nachricht!
bottom of page