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Steuerstreit mit dem Finanzamt
Streitigkeiten mit dem Finanzamt entstehen häufig dann, wenn ein Steuerbescheid nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht oder einzelne steuerliche Positionen anders bewertet werden als vom Steuerpflichtigen dargestellt.
Ursachen können unvollständige Angaben, unterschiedliche steuerliche Auffassungen oder noch nicht abschließend geklärte Sachverhalte sein. In solchen Situationen ist eine genaue Analyse und ein strategisch durchdachtes Vorgehen entscheidend, um eine rechtlich und steuerlich korrekte Steuerfestsetzung zu erreichen.
Wir vertreten Sie im gesamten Verfahren – vom Einspruch gegen den Steuerbescheid bis hin zur Klage vor dem Finanzgericht – und sorgen dafür, dass Ihre Argumente klar, nachvollziehbar und rechtskonform eingebracht werden.
Unser 3-Schritte-Plan im Steuerstreit
1. Analyse des Steuerbescheids und Bewertung der Sach- und Rechtslage
Am Anfang steht die umfassende Prüfung des Steuerbescheids. Wir klären, welche Positionen strittig sind, ob rechnerische oder sachliche Abweichungen vorliegen, ob einzelne Angaben unvollständig berücksichtigt wurden, ob Nachweise fehlen oder ob Schätzungen erfolgt sind. Ebenso prüfen wir, welche Unterlagen ergänzt oder erläutert werden müssen, um die tatsächlichen steuerlichen Verhältnisse vollständig darzustellen. Diese Analyse bildet die Grundlage für eine fundierte und überzeugende Argumentation im Einspruchsverfahren.
2. Erstellung korrekter Erklärungen und Entwicklung einer nachvollziehbaren Strategie
Anschließend bereiten wir die erforderlichen Steuererklärungen und Stellungnahmen vollständig und verständlich auf. Ziel ist eine klare Darstellung der steuerlichen Sachverhalte und eine rechtlich überzeugende Begründung der gewünschten Änderungen. Dazu gehört die fristgerechte Einreichung korrigierter Erklärungen, die strukturierte Aufbereitung strittiger Punkte, die Vorlage von Nachweisen zu Werbungskosten, Betriebsausgaben oder anderen steuerlich relevanten Positionen sowie die Ausarbeitung rechtlich und steuerlich tragfähiger Änderungsanträge. Parallel übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit dem Finanzamt und sorgen für eine einheitliche und klare Darstellung Ihres Standpunkts.
3. Durchsetzung Ihrer Rechte im Einspruchsverfahren und – falls erforderlich – vor dem Finanzgericht
Im letzten Schritt vertreten wir Ihre Interessen konsequent gegenüber dem Finanzamt. Dazu gehört die Führung des Einspruchsverfahrens, die Abstimmung über strittige Sachverhalte und – wenn erforderlich – der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, um finanzielle Belastungen während des laufenden Verfahrens zu vermeiden. Ebenso setzen wir uns für die Anpassung oder Aufhebung von Schätzungen ein, klären fehlerhafte Festsetzungen und bereiten bei Bedarf eine Klage vor dem Finanzgericht vor. Ziel ist eine nachvollziehbare, sachgerechte und rechtssichere Steuerfestsetzung.
Typische Streitpunkte im Steuerrecht
Einspruchsverfahren
Der Einspruch ist das zentrale Mittel, um einen fehlerhaften Steuerbescheid überprüfen und korrigieren zu lassen. Wir prüfen die Erfolgsaussichten, formulieren einen klar begründeten Einspruch und erläutern die steuerliche Bewertung so, dass sie für das Finanzamt nachvollziehbar ist. Viele Verfahren lassen sich bereits in dieser Phase erfolgreich abschließen.
Fehlerhafte Steuerbescheide
Unzutreffende Steuerbescheide entstehen häufig aufgrund unvollständiger Daten, Übertragungsfehler oder abweichender steuerlicher Auffassungen. Wir analysieren die Gründe, bereiten die korrekten Angaben auf und sorgen für eine sachgerechte steuerliche Behandlung.
Schätzungen
Schätzungen werden insbesondere dann vorgenommen, wenn bestimmte Angaben noch nicht vollständig vorliegen. Die angesetzten Werte können von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen. Wir bereiten die erforderlichen Informationen vollständig auf, erstellen die korrekten Steuererklärungen und erläutern die maßgeblichen Punkte so, dass eine Schätzung überprüft und durch eine zutreffende Festsetzung ersetzt werden kann. Ziel ist eine realistische und nachvollziehbare Besteuerung.
Nicht anerkannte Werbungskosten oder Betriebsausgaben
Besonders häufig entstehen Streitigkeiten im Bereich der Werbungskosten und Betriebsausgaben. Das betrifft etwa Reisekosten, das häusliche Arbeitszimmer, die Nutzung von Fahrzeugen oder digitale Arbeitsmittel. Wir zeigen auf, welche Kosten abzugsfähig sind, wie sie ordnungsgemäß dokumentiert werden müssen und wie sie steuerlich überzeugend dargestellt werden.
Nachweispflichten
Für viele steuerliche Positionen fordert das Finanzamt ergänzende Belege oder Erläuterungen. Wir unterstützen Sie bei der vollständigen und rechtssicheren Nachweisführung, damit die geltend gemachten Kosten anerkannt werden und der Steuerbescheid entsprechend korrigiert wird.
Kontakt aufnehmen
Wir freuen uns über eine mögliche Zusammenarbeit.
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