
Vollstreckung & Schutzmaßnahmen
Kommt es zu Zahlungsrückständen oder offenen Steuerforderungen, kann das Finanzamt Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.
Dazu gehören unter anderem Kontopfändungen, Lohnpfändungen oder die Ankündigung weiterer Sicherungsmaßnahmen. Solche Schritte können erhebliche Auswirkungen auf die Liquidität und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit haben. Umso wichtiger ist ein rechtlich strukturiertes Vorgehen, das sowohl die tatsächliche Situation aufarbeitet als auch geeignete Schutzmaßnahmen nutzt.
Wir prüfen zunächst die zugrunde liegenden Festsetzungen, offenen Forderungen und formalen Voraussetzungen der Vollstreckung. Im nächsten Schritt entwickeln wir eine Lösung, die zu Ihrer Situation passt – sei es durch Stundungsanträge, Ratenzahlungsvereinbarungen oder Anträge auf Aussetzung der Vollziehung, wenn die Rechtmäßigkeit der Forderung noch nicht abschließend geklärt ist. Ziel ist es, die wirtschaftliche Belastung zu reduzieren und gleichzeitig die steuerliche Angelegenheit geordnet zu regeln.
In vielen Fällen lassen sich Vollstreckungsmaßnahmen durch eine zügige Klärung der offenen Punkte vermeiden oder deutlich abmildern. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Vollstreckungsstelle, stimmen Zahlungsmodalitäten ab und sorgen für eine nachvollziehbare und rechtlich fundierte Darstellung Ihrer Situation.
Unser Anspruch ist es, Vollstreckungsrisiken zu begrenzen und eine Lösung zu erreichen, die Ihre Liquidität schützt und zugleich eine rechtssichere steuerliche Klärung ermöglicht.
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