top of page
Image by Andriyko Podilnyk

Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht

Bei Erbschaften und Schenkungen kommt es häufig auf eine korrekte Bewertung und eine präzise steuerliche Einordnung an. I

 

mmobilien, Unternehmensanteile, Geldvermögen oder persönliche Zuwendungen können je nach Ausgestaltung sehr unterschiedliche steuerliche Folgen haben.

 

Eine rechtzeitige und klare Strukturierung ist daher entscheidend, um steuerliche Belastungen realistisch einzuschätzen und unnötige Risiken zu vermeiden.

Wir unterstützen Sie bei der steuerlichen Bewertung von Vermögensübertragungen, prüfen Freibeträge, klären die Einordnung einzelner Vermögenswerte und entwickeln Lösungen, die rechtlich belastbar und steuerlich nachvollziehbar sind. Dies umfasst sowohl geplante Schenkungen als auch die steuerliche Abwicklung von Erbfällen, einschließlich der Erstellung oder Korrektur der Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung.

Kommt es zu abweichenden Steuerbescheiden oder unterschiedlichen Bewertungen einzelner Vermögensgegenstände, vertreten wir Ihre Interessen im Änderungs- oder Einspruchsverfahren.

 

Auch in komplexeren Fällen – etwa bei der Übertragung von Immobilien, Betriebsvermögen oder Familienunternehmen – sorgen wir für eine transparente Darstellung der maßgeblichen Sachverhalte und eine sachgerechte steuerliche Umsetzung.

Unser Ziel ist eine klare, rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Gestaltung, die den tatsächlichen Verhältnissen entspricht und steuerliche Belastungen nicht unnötig erhöht.

Kontakt aufnehmen

Wir freuen uns über eine mögliche Zusammenarbeit.

Danke für die Nachricht!
bottom of page