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Kanzlei GOLDWACHT – Recht und Steuern

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Steuern & Recht – verständlich erklärt.

In unserem Wissensbereich gehen wir ausführlicher auf typische Fragen ein. Die Beiträge ersetzen keine individuelle Beratung, geben Ihnen aber eine fundierte erste Orientierung.

Fachbeiträge Praxisnah Laufend erweitert
Themen im Überblick

Unsere Fachbeiträge

Selbstanzeige

Wann sie strafbefreiend wirkt, welche Fristen gelten und welche Fehler teuer werden.

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Steuerpflicht bei Influencern

OnlyFans, Instagram, TikTok & Co.: Was steuerpflichtig ist und was zu beachten ist.

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Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Pflichtveranlagung verständlich erklärt – mit typischen Fallkonstellationen.

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Wann lohnt sich eine Steuererklärung?

Auch ohne Pflicht kann sich die Abgabe lohnen – wir zeigen, wann.

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Freibeträge bei Erbschaft & Schenkung

Wie hoch die persönlichen Freibeträge sind und wie oft sie genutzt werden können.

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Liebhaberei

Wann das Finanzamt eine Tätigkeit als steuerlich unbeachtliche „Liebhaberei“ einstuft.

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Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Nicht jeder ist zur Abgabe verpflichtet – aber in vielen Konstellationen besteht eine Pflicht zur Veranlagung. Typische Fälle, in denen eine Steuererklärung abgegeben werden muss:

  • Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor: Ehepaare mit dieser Kombination sind zur Abgabe verpflichtet, weil unterjährig oft zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird.
  • Scheidung und Wiederheirat im selben Jahr: Die besondere Konstellation löst eine Pflichtveranlagung aus.
  • Wiederheirat nach dem Tod des Ehepartners im selben Jahr: Auch hier besteht eine Abgabepflicht.
  • Lohnersatzleistungen über 410 €: Kranken-, Eltern-, Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld unterliegen dem Progressionsvorbehalt und lösen ab 410 € die Pflicht aus.
  • Mehrere Beschäftigungen gleichzeitig: Wer parallel bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist (Steuerklasse VI), muss abgeben.
  • Abfindung mit Fünftelregelung: Wurde eine Abfindung ermäßigt besteuert, besteht Abgabepflicht.
  • Rentner mit Einkünften über dem Grundfreibetrag: Übersteigen die steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag, ist eine Erklärung abzugeben.

Unsicher, ob Sie betroffen sind? Fragen Sie uns – wir klären das in wenigen Minuten.

Info

Wann lohnt sich eine Steuererklärung?

Auch ohne Pflicht kann sich die freiwillige Abgabe (Antragsveranlagung) lohnen – häufig gibt es Geld zurück. Typische Gründe:

  • Hohe Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Homeoffice, Fortbildung)
  • Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
  • Nur einen Teil des Jahres gearbeitet (z. B. Berufseinsteiger)

Für die freiwillige Abgabe haben Sie in der Regel vier Jahre Zeit.

Tipp: Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums

Mit dem offiziellen Lohn- und Einkommensteuerrechner des BMF können Sie Ihre Steuerlast selbst überschlagen.

Zum BMF-Steuerrechner
Info

Freibeträge bei Erbschaft & Schenkung

Wie viel steuerfrei übertragen werden kann, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab. Die persönlichen Freibeträge (§ 16 ErbStG) betragen unter anderem:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder (und Stiefkinder): 400.000 € je Elternteil
  • Enkelkinder: 200.000 € (bzw. 400.000 €, wenn das Elternteil bereits verstorben ist)
  • Eltern und Großeltern (im Erbfall): 100.000 €
  • Übrige Personen (z. B. Geschwister, Freunde): 20.000 €

Die Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden – ein wichtiger Hebel der Nachfolgeplanung. Mehr dazu auf unserer Seite Erben & Schenken.

Info

Was bedeutet „Liebhaberei"?

Von Liebhaberei spricht das Finanzamt, wenn eine Tätigkeit auf Dauer keine Gewinne erwarten lässt und ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Die Folge: Verluste werden steuerlich nicht anerkannt – aber Gewinne bleiben ebenfalls unversteuert. Das betrifft häufig nebenberufliche Tätigkeiten, Vermietungen oder Hobbys mit Einnahmen. Ob Liebhaberei vorliegt, entscheidet eine Gesamtbetrachtung über mehrere Jahre. Wir prüfen Ihre Prognose und vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt.

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