Stresemannstraße 123 C, 10963 Berlin
Kanzlei GOLDWACHT – Recht und Steuern

Start / Leistungen / Kosten

Kosten & Vergütung: keine Überraschungen.

Unsere Kanzlei lebt von zufriedenen Mandanten – deshalb steht Ihr wirtschaftlicher Erfolg für uns an oberster Stelle. Um Ihr Kostenrisiko von Beginn an gering zu halten, starten wir mit einer kostenfreien Ersteinschätzung.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung Abrechnung nach Zeitaufwand Erstberatung: 280,00 €
Ihre Abrechnungsoptionen

So rechnen wir ab – Sie wählen mit.

Nach Zeitaufwand (Regel)

In der Regel rechnen wir auf Basis einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung nach dem tatsächlichen Zeitaufwand ab. So zahlen Sie genau für die Leistung, die Sie erhalten – transparent und nachvollziehbar.

Nach RVG

Anwaltliche Leistungen können wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen – gesetzlich geregelt und am Gegenstandswert orientiert. Die voraussichtlichen Gebühren nennen wir Ihnen vorab.

Nach StBVV

Steuerliche Leistungen (Erklärungen, Buchhaltung, Abschlüsse) können nach der Steuerberatervergütungsverordnung abgerechnet werden – nach Gegenstandswert und Tätigkeit.

Festpreis (Einzelfall)

Die Regel ist die Abrechnung nach Zeitaufwand. Nur in geeigneten Einzelfällen vereinbaren wir auf Wunsch einen Festpreis.

Für wen

Kosten für Privatpersonen & Unternehmen

Privatpersonen

Für einzelne Anliegen – Steuerbescheid, Erklärung, Kündigung oder Erbfall – rechnen wir in der Regel nach Zeitaufwand (Vergütungsvereinbarung) ab; je nach Fall ist auch eine Abrechnung nach RVG/StBVV oder ein Festpreis möglich. Nach der kostenlosen Ersteinschätzung nennen wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten, bevor etwas entsteht.

Unternehmen & Selbstständige

Für laufende Mandate finden wir eine planbare Lösung – in der Regel eine Vergütungsvereinbarung nach Zeitaufwand, auf Wunsch eine Monatspauschale. Je nach Leistung ist auch eine Abrechnung nach RVG/StBVV oder ein Festpreis möglich.

Transparente Kostenaufstellung
Transparent von Anfang an

Sie wissen vorab, woran Sie sind.

Klare Stufen statt böser Überraschungen:

  • Kostenlose Ersteinschätzung: telefonisch (ca. 10 Min.) – ob und wie wir helfen können
  • Erstberatung: 280,00 € – inklusive Sichtung Ihrer Unterlagen
  • Weitere Vertretung: in der Regel nach Zeitaufwand (Vergütungsvereinbarung), je nach Fall auch nach RVG/StBVV oder zum Festpreis
Kostenfrage kostenlos klären
FAQ Kosten

Häufige Fragen zu den Kosten

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wir beginnen mit einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung. Die anschließende Erstberatung kostet grundsätzlich 280,00 €; die weitere Vertretung rechnen wir in der Regel nach Zeitaufwand (Vergütungsvereinbarung) ab – je nach Fall ist auch eine Abrechnung nach RVG/StBVV oder ein Festpreis möglich. Es entsteht nichts, ohne dass Sie es vorher wissen.

Was ist der Unterschied zwischen Ersteinschätzung und Erstberatung?

Die kostenlose Ersteinschätzung erfolgt telefonisch und dauert etwa 10 Minuten – darin klären wir, ob und wie wir Ihnen überhaupt helfen können. Die eigentliche Erstberatung, in der wir Ihre Unterlagen sichten und rechtlich prüfen, ist kostenpflichtig.

Was ist mit den Kosten der Steuerberatung?

Steuerliche Dauerleistungen rechnen wir je nach Vereinbarung nach Zeitaufwand, nach der Steuerberatervergütungsverordnung oder als planbare Monatspauschale ab – abgestimmt auf Umfang und Belegvolumen.

Bekomme ich meine Kosten erstattet?

In gewonnenen Verfahren trägt häufig die Gegenseite Ihre Kosten. Eine Rechtsschutzversicherung greift im Steuer- und Steuerstrafrecht allerdings nur selten – wir prüfen im Einzelfall, ob eine Kostenübernahme in Betracht kommt.

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