Typische Fallgruppen
Zehn Situationen, in denen eine Selbstanzeige zählt
Zu jedem Bereich: was droht, was die Selbstanzeige bringt – und die passenden Rechtsgrundlagen. Im Zweifel rufen Sie uns an, wir ordnen Ihren Fall diskret ein.
1. Keine Steuererklärung abgegeben
Typischer Fall: Sie waren zur Abgabe verpflichtet – etwa wegen Nebeneinkünften, mehrerer Arbeitgeber oder der Steuerklassenkombination III/V – haben aber keine Erklärung eingereicht.
Was drohtBei vorsätzlichem Unterlassen liegt eine Steuerhinterziehung vor: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren – zuzüglich Hinterziehungszinsen von 0,5 % pro Monat.
Ihre Chance mit SelbstanzeigeEine rechtzeitige, vollständige Selbstanzeige führt zur Straffreiheit. Voraussetzung ist, dass Sie alle offenen Jahre berichtigen und die Steuer samt Zinsen fristgerecht nachzahlen.
Rechtsgrundlagen: § 149 AO (Abgabepflicht), § 370 AO (Steuerhinterziehung), § 371 AO (Selbstanzeige), § 235 AO (Hinterziehungszinsen)
2. Mehrere Jahre ohne Steuererklärung
Typischer Fall: Für mehrere Jahre wurde nichts abgegeben. Viele reichen dann „scheibchenweise“ nach – erst ein Jahr, später das nächste.
Was drohtGenau das ist gefährlich: Wird nur ein Teil nachgeholt, ist die Selbstanzeige unvollständig und wirkt NICHT strafbefreiend – ein Steuerstrafverfahren droht. In besonders schweren Fällen verjährt die Verfolgung erst nach 15 Jahren.
Ihre Chance mit SelbstanzeigeWerden alle offenen Jahre gleichzeitig und vollständig eingereicht, tritt Straffreiheit ein. Bei Beträgen über 25.000 € je Tat wird das Verfahren gegen einen gestaffelten Zuschlag eingestellt.
Rechtsgrundlagen: § 371 AO (Vollständigkeitsgebot), § 376 AO (Verfolgungsverjährung), § 398a AO (Zuschlag)
3. Auslandseinkünfte & Auslandskonten
Typischer Fall: Zinsen, Dividenden, Konten, Depots oder Immobilien im Ausland wurden in Deutschland nicht erklärt.
Was drohtSteuerhinterziehung nach § 370 AO. Über den automatischen Informationsaustausch (CRS) melden über 100 Staaten Kontodaten an deutsche Finanzämter – ist die Tat entdeckt, ist die Selbstanzeige gesperrt.
Ihre Chance mit SelbstanzeigeSolange keine Entdeckung vorliegt, ermöglicht die Selbstanzeige Straffreiheit. Eine Doppelbesteuerung wird über die Doppelbesteuerungsabkommen bzw. die Anrechnung ausländischer Steuer vermieden.
Rechtsgrundlagen: § 370 AO, § 371 AO, § 90 Abs. 2 AO (erhöhte Mitwirkung), § 34c EStG (Anrechnung)
4. Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Wertpapiere)
Typischer Fall: Erträge aus Konten und Depots – auch im Inland – wurden nicht angegeben, obwohl kein oder ein zu niedriger Freistellungsauftrag vorlag.
Was drohtDie Abgeltungsteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag wurde nicht abgeführt – das ist Steuerhinterziehung nach § 370 AO.
Ihre Chance mit SelbstanzeigeÜber die Selbstanzeige erklären wir die Kapitalerträge vollständig nach; anrechenbare Quellensteuern und Verluste mindern die Nachzahlung.
Rechtsgrundlagen: § 20 EStG (Kapitalerträge), § 32d EStG (Abgeltungsteuer), § 370/§ 371 AO
5. Kryptowährungen (Bitcoin & Co.)
Typischer Fall: Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen wurden nicht erklärt.
Was drohtVerkäufe innerhalb der einjährigen Haltefrist sind als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig; die Nichtangabe ist Steuerhinterziehung. Börsen erhalten zunehmend Auskunftsersuchen der Finanzverwaltung.
Ihre Chance mit SelbstanzeigeWir erklären jede Transaktion sauber nach. Nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind Gewinne meist steuerfrei – das prüfen wir für Sie im Detail.
Rechtsgrundlagen: § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte), § 22 Nr. 2 EStG, § 370/§ 371 AO
6. Vermietung & Verpachtung
Typischer Fall: Mieteinnahmen – auch aus Ferienwohnung, Untervermietung oder über Portale wie Airbnb – wurden nicht erklärt.
Was drohtSteuerhinterziehung nach § 370 AO. Finanzämter gleichen zunehmend Plattformdaten ab und erkennen nicht erklärte Vermietungen.
Ihre Chance mit SelbstanzeigeWir erklären die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach; Werbungskosten, Abschreibung (AfA) und Erhaltungsaufwand senken die Nachzahlung spürbar.
Rechtsgrundlagen: § 21 EStG (Vermietung & Verpachtung), § 370/§ 371 AO
7. Bareinnahmen (Gastronomie, Handwerk, Handel)
Typischer Fall: Bareinnahmen wurden nicht vollständig verbucht oder es wurde eine „schwarze Kasse“ geführt.
Was drohtSteuerhinterziehung, bei Betrieben häufig als besonders schwerer Fall mit Freiheitsstrafe. Hinzu kommen empfindliche Hinzuschätzungen des Finanzamts.
Ihre Chance mit SelbstanzeigeWir rekonstruieren die Zahlen, erstellen eine belastbare Nacherklärung und kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt – bevor eine Prüfung die Selbstanzeige sperrt.
Rechtsgrundlagen: § 370 AO, § 371 AO, § 162 AO (Schätzung der Besteuerungsgrundlagen)
8. OnlyFans & Influencer
Typischer Fall: Einnahmen aus OnlyFans, Instagram, TikTok, YouTube oder Twitch, aus Kooperationen, Affiliate-Links und Sachzuwendungen (PR-Pakete) wurden nicht erklärt.
Was drohtDiese Einnahmen sind meist gewerblich oder selbständig UND umsatzsteuerpflichtig; die Nichtangabe ist Steuerhinterziehung. Über DAC7 bzw. das Plattformen-Steuertransparenzgesetz melden Plattformen ihre Daten an die Finanzverwaltung.
Ihre Chance mit SelbstanzeigeWir erklären Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer sauber nach, bewerten Sachzuwendungen korrekt und vertreten Sie diskret gegenüber dem Finanzamt.
Rechtsgrundlagen: § 15/§ 18 EStG (Einkünfte), § 2 UStG (Unternehmereigenschaft), § 370/§ 371 AO, DAC7/PStTG
9. Umsatzsteuer (Voranmeldungen & Jahreserklärung)
Typischer Fall: Umsatzsteuer-Voranmeldungen wurden nicht, verspätet oder zu niedrig abgegeben.
Was drohtVerkürzte Umsatzsteuer ist Steuerhinterziehung nach § 370 AO.
Ihre Chance mit SelbstanzeigeBei Umsatzsteuer-Voranmeldungen ist – anders als sonst – ausnahmsweise eine berichtigende Teil-Selbstanzeige zulässig. Diesen wichtigen Sonderfall nutzen wir gezielt für Sie.
Rechtsgrundlagen: § 18 UStG, § 371 Abs. 2a AO (Sonderregel USt-Voranmeldung), § 370 AO
10. Erbschaft & Schenkung (nicht angezeigt)
Typischer Fall: Eine Erbschaft oder Schenkung wurde nicht fristgerecht angezeigt oder Auslandsvermögen im Nachlass wurde verschwiegen.
Was drohtDie Anzeige muss binnen drei Monaten erfolgen; die Nichtanzeige kann eine Steuerhinterziehung darstellen (§ 370 AO).
Ihre Chance mit SelbstanzeigeWir holen die Anzeige nach bzw. erstatten Selbstanzeige. Persönliche Freibeträge und Bewertungsspielräume senken die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer.
Rechtsgrundlagen: § 30 ErbStG (Anzeigepflicht), § 16 ErbStG (Freibeträge), § 370/§ 371 AO