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Kanzlei GOLDWACHT – Recht und Steuern

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Ihre Experten für Strafrecht.

Mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert zu sein, ist beängstigend – wir wissen das. Unser Team steht Ihnen zur Seite, damit Ihre Rechte gewahrt werden und Sie fair behandelt werden. Vom ersten Verdacht bis zum Freispruch.

Hartnäckige Verteidigung Blitzschnelle Reaktionen Effiziente Kommunikation

Hartnäckige Verteidigung

Wir scheuen keinen Gerichtssaal und kämpfen entschlossen für Ihre Rechte – im Ermittlungsverfahren wie in der Hauptverhandlung.

Blitzschnelle Reaktionen

Ihre Anliegen werden umgehend bearbeitet und beantwortet – bei Durchsuchung oder Festnahme über die Notfall-Hotline rund um die Uhr.

Effiziente Kommunikation

Durch klare Kommunikation mit allen Beteiligten streben wir stets nach raschen Lösungswegen – ohne Ihre Verteidigungsposition zu schwächen.

Strafverteidigung vor Gericht
Wie wir helfen

Was ein Strafverteidiger für Sie erreichen kann

  • Verteidigung gegen strafrechtliche Anklagen: Wir setzen uns für Ihre Unschuld und eine faire Verhandlung ein
  • Beratung und Unterstützung bei jedem Schritt des Verfahrens
  • Geldbußen und Strafen reduzieren: Auswirkungen auf Ihr Leben minimieren
  • Verhandlungen und Verständigungen, wenn dies in Ihrem besten Interesse liegt
  • Opferschutz: Wir vertreten auch Verletzte in der Nebenklage und setzen Entschädigungsansprüche durch
Notfall (24 h): 0155 6359 9000
Schwerpunkte

Unsere Verteidigungsfelder

Hausdurchsuchung

Durchsuchung läuft oder steht bevor? Nichts unterschreiben, nichts erklären, sofort anrufen – wir handeln unmittelbar.

Untersuchungshaft

Haftprüfung, Haftbeschwerde, Verschonungsanträge: Wir kämpfen dafür, dass Sie das Verfahren in Freiheit führen können.

Wirtschaftsstrafrecht

Untreue, Betrug, Insolvenzdelikte, Korruptionsvorwürfe – Verteidigung an der Schnittstelle von Wirtschaft, Steuern und Strafrecht.

Geldwäsche (§ 261 StGB)

Kontosperrung, Verdachtsmeldung der Bank, Ermittlungsverfahren: Wir kennen die aktuelle Rechtsprechung und verteidigen konsequent.

Kapitalstrafrecht

Bei den schwersten Vorwürfen zählt Erfahrung: Wir übernehmen Kapitalstrafsachen mit der gebotenen Intensität und Sorgfalt.

Steuerstrafrecht

Vorwurf der Steuerhinterziehung, Vorladung oder Steuerfahndung: Wir verteidigen konsequent und kommunizieren für Sie mit den Finanzbehörden.

FAQ Strafrecht

Häufige Fragen

Wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?

Am besten so früh wie möglich. Eine frühzeitige Verteidigung kann entscheidend sein, um Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte effektiv zu schützen.

Wie erfahre ich, ob gegen mich ermittelt wird?

Häufig erfahren Betroffene durch eine Vorladung, einen Anhörungsbogen, eine Hausdurchsuchung oder die Zustellung eines Strafbefehls von einem Ermittlungsverfahren.

Kann ich die Ermittlungsakte einsehen?

Als Beschuldigter erhalten Sie die Ermittlungsakte grundsätzlich nicht selbst. Ihr Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen und die Beweislage mit Ihnen besprechen.

Was passiert, wenn gegen mich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde?

Im Ermittlungsverfahren prüfen Staatsanwaltschaft und Polizei, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Ergibt sich kein hinreichender Tatverdacht, wird das Verfahren in der Regel eingestellt. Andernfalls kann Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt werden.

Muss ich meine Aussage bei der Polizei sofort machen?

Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Bevor Sie Angaben zur Sache machen, sollte die Ermittlungsakte geprüft werden.

Muss ich einer Hausdurchsuchung zustimmen?

Nein. Leisten Sie keinen Widerstand, machen Sie aber auch keine Angaben zur Sache. Kontaktieren Sie möglichst umgehend einen Strafverteidiger.

Muss ich mein Handy oder meinen Computer herausgeben?

Ob Ermittlungsbehörden elektronische Geräte sicherstellen oder beschlagnahmen dürfen, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen des Einzelfalls ab. Holen Sie möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat ein.

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung ohne Hauptverhandlung. Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.

Wie lange dauert ein Strafverfahren?

Das hängt vom Einzelfall ab. Die Dauer richtet sich insbesondere nach dem Umfang der Ermittlungen und der Komplexität des Verfahrens.

Muss ich einer Vorladung der Staatsanwaltschaft folgen?

Ja. Einer Vorladung der Staatsanwaltschaft müssen Beschuldigte grundsätzlich Folge leisten. Vor einer Aussage sollten Sie sich jedoch anwaltlich beraten lassen.

Muss ich als Zeuge aussagen?

Zeugen sind grundsätzlich zur Aussage verpflichtet. In bestimmten Fällen besteht jedoch ein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht.

Kann ich wegen derselben Tat zweimal bestraft werden?

Nein. Wegen derselben Tat darf grundsätzlich niemand zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft werden. Dieses Prinzip wird als Verbot der Doppelbestrafung bezeichnet.

Kann ich auch nach einer Anklage noch einen Strafverteidiger beauftragen?

Ja. Eine Verteidigung ist in jeder Phase des Strafverfahrens möglich. Je früher ein Strafverteidiger eingebunden wird, desto größer sind häufig die Handlungsmöglichkeiten.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten richten sich nach Art und Umfang des Verfahrens. Gerne informieren wir Sie vorab transparent über die voraussichtlichen Kosten.

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