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Steuerstrafrecht: Soforthilfe vom Anwalt.
Vorladung als Beschuldigter, Durchsuchung durch die Steuerfahndung oder Einleitung eines Steuerstrafverfahrens: Jetzt entscheidet Ihr erstes Verhalten über den Ausgang. Wir übernehmen sofort.
Was Sie jetzt sofort beachten müssen
- Machen Sie keine Aussage!
Versuchen Sie nicht, die Tat „auszuräumen“. Jedes Wort, das Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Einer Vorladung durch die Steuerfahndung müssen Sie nicht Folge leisten – und als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. - Sofort einen Anwalt für Steuerstrafrecht einschalten!
Ein kompetenter Verteidiger übernimmt die Kommunikation mit den Finanzbehörden, sodass Sie nicht länger kontaktiert werden. Außerdem beantragt er Akteneinsicht und prüft Beweise und Indizien genauestens. Darauf aufbauend wird eine zielgerichtete Verteidigung entwickelt.
Wir verteidigen Sie – in jeder Lage des Verfahrens.
Vorladung als Beschuldigter erhalten
Sie müssen der Vorladung nicht folgen. Wir prüfen die Aktenlage, bevor irgendetwas gesagt wird – und geben, wenn überhaupt, eine schriftliche Stellungnahme ab.
Belehrung & schriftliche Äußerung
Sie wurden als Beschuldigter belehrt und zur schriftlichen Äußerung aufgefordert? Kein Wort ohne Akteneinsicht – wir formulieren strategisch für Sie.
Steuerfahndung & Durchsuchung
Bei Durchsuchungen gilt: Ruhe bewahren, nichts unterschreiben, sofort anrufen. Wir sind schnellstmöglich vor Ort bzw. am Telefon an Ihrer Seite.
Verteidigung im Ermittlungsverfahren
Akteneinsicht, Beweisprüfung, Verhandlungen mit Bußgeld- und Strafsachenstelle sowie Staatsanwaltschaft – mit dem Ziel der Einstellung des Verfahrens.
Hauptverhandlung & Rechtsmittel
Kommt es zur Anklage, verteidigen wir Sie konsequent vor Gericht – und prüfen Berufung oder Revision.
Steuerhinterziehung & Nachzahlung
Wir verzahnen Strafverteidigung und Steuerverfahren: Oft entscheidet die richtige steuerliche Aufarbeitung über den Ausgang des Strafverfahrens.

Noch keine Entdeckung? Dann zählt jetzt Tempo.
Die strafbefreiende Selbstanzeige kann den Weg zurück in die Legalität ebnen – aber nur, wenn sie vollständig, rechtzeitig und formal korrekt erfolgt. Ein Fehler macht sie unwirksam.
Alles zur SelbstanzeigeHäufige Fragen
Gegen mich wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Was soll ich jetzt tun?
Bewahren Sie Ruhe und nehmen Sie möglichst keine Stellung, bevor Sie sich rechtlich beraten lassen. Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung kann entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens sein.
Die Steuerfahndung steht vor meiner Tür. Wie soll ich mich verhalten?
Bleiben Sie ruhig und leisten Sie keinen Widerstand. Machen Sie keine spontanen Aussagen zur Sache und kontaktieren Sie so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt.
Ich habe Fehler in meiner Steuererklärung entdeckt. Was kann ich tun?
Nicht jeder Fehler führt automatisch zu einem Strafverfahren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber dem Finanzamt zu korrigieren. Je nach Sachverhalt kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen auch eine strafbefreiende Selbstanzeige in Betracht kommen.
Muss ich mit einer Freiheitsstrafe rechnen?
Das hängt von vielen Faktoren ab, beispielsweise von der Höhe der verkürzten Steuern und den Umständen des Einzelfalls. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich.
Kann ich eine Hausdurchsuchung verhindern?
Ist ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorhanden, muss die Maßnahme grundsätzlich geduldet werden. Dennoch haben Sie Rechte, die während der Durchsuchung gewahrt werden sollten.
Kann ich auch beraten werden, wenn ich noch kein Verfahren habe?
Ja. Gerade eine frühzeitige Beratung kann helfen, Risiken zu vermeiden und rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Wie läuft das erste Beratungsgespräch ab?
Im ersten Gespräch schildern Sie Ihr Anliegen und legen die vorhandenen Unterlagen vor. Anschließend erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung sowie Informationen über das weitere Vorgehen.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In dringenden steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten vergeben wir in der Regel innerhalb der nächsten 24 Stunden einen Termin. Unser Ziel ist es, Ihnen schnell eine erste rechtliche Einschätzung zu geben und die erforderlichen Schritte zeitnah einzuleiten.

